Petition: Personenstandswesen – Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle geborenen Kinder, unabhängig von Ihrem Gewicht, anerkannt und in die Bestandsbücher eingetragen werden.

Begründung

Diese Forderung zielt auf eine Änderung des § 31 (3) der PStV ab. Bisher wurden laut dieser Verordnung Fehlgeburten, sprich Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Merkmal des Lebens wie Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung und kein Teil einer Mehrlingsgeburt sind, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet.

Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind. Dieses Schicksal einer späten Fehlgeburt widerfährt werdenden Eltern in ca. 10-15% aller Schwangerschaften. Zwischen der 24. und der 26.SS Woche haben die Kinder das Gewicht von 500 g erreicht. Ab der 12. Woche ist aber ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg schon verboten, da man hier eine „Straftat gegen das Leben“ ( §218 StGB ) begeht. Kinder, die zwischen der 12. und bis zur 26. Woche auf normalem Wege tot geboren werden (natürliche Geburt, Kaiserschnitt) und unter 500g wiegen, werden nicht als Menschen beurkundet. Sie sind somit offiziell nicht existent. Zudem haben heute durch den medizinischen Fortschritt Kinder, die früher zur Welt kommen, auch mit einem Gewicht von weniger als 500 g schon Chancen als Menschen zu überleben.

Wir fordern daher eine Abschaffung der 500 g Grenze und erhoffen uns von dieser Petition, dass alle Kinder, die geboren werden (keine Ausschabung) in die Personenstandsregister aufgenommen und gesetzlich anerkannt werden.

Das beinhaltet auch, dass die Eltern für ihre Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab haben.
Bestattungsrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Dies hat leider oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt werden, sondern durch den Inhaber des Gewahrsams (wie es im Gesetz lautet) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu entsorgen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Zur Zeit gibt es nur zwei Möglichkeiten die trauernde Eltern haben ein Kindersammelgrab, wo die Kinder vierteljährlich gesammelt, gemeinsam verbrannt und in einer Urne bestattet werden (sofern die ansässige Stadt oder Gemeinde ein Grabfeld für Kinder ausgewiesen hat, was nur in größeren Städten der Fall ist) oder im Grab eines Verwandten. Sollten diese Möglichkeiten nicht gegeben sein, besteht keine Möglichkeit sein Kind zu beerdigen.

Aber gerade für Eltern ist es wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, welches in den oben genannten Möglichkeiten nicht der Fall ist.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698

Petition: Einkommensteuer – Erhöhung des Kindergeldes bei Abschaffung des steuerlichen Kinderfreibetrages

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
das Kindergeld für jedes Kind zu erhöhen und stattderssen den steuerlichen Kinderfreibetrag, der nur Besserverdiener begünstigt, abzuschaffen.

Begründung

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der das Existenzminimum eines Kindes bei der Besteuerung der Eltern angemessen berücksichtigen soll. Soweit eine dadurch eintretende Steuerentlastung niedriger ist als das gezahlte Kindergeld, ist sie bei der Einkommensteuer damit auch bereits abgegolten und wirkt sich auf die Besteuerung der Eltern nicht mehr aus. Eine Steuererentlastung kommt hier erst bei Einkünften von derzeit über rund 35.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. 67.000 Euro (Verheirate mit Splittingtarif) zum tragen. Nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann sich der Kinderfreibetrag gegebenenfalls auch bei geringeren Einkünften steuermindernd auswirken.
Das führt dazu, dass z.B. bei einem derzeitigen Höchststeuersatz von 45% und einem Kinderfreibertrag von z.Z. 6024 € i.R. der Zusammenveranlagung eine monatliche steuerliche Entlastung von 225,90 € wirksam wird, wo hingegen das Kindergeld an Geringverdiender nur i.H.v. 154 € ausgezahlt wird.
Dies stellt m.E. eine unnötige und ungerechte Begünstigung für Besserverdienende dar, die zugunsten der Geringverdiener abgeschafft werden muss.
Ein positiver Nebeneffekt wäre eine Vereinfachung des Steuerrechts, da im Rahmen der Veranlagung die Gewährung eines Kinderfreibetrages nicht mehr geprüft werden müsste.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8800

Bundestags-Petition für Open Access

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung

Die öffentliche Hand fördert Forschung und Entwicklung nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung jährlich mit etwa 12 Milliarden Euro. Die Ergebnisse dieser Forschung jedoch werden überwiegend in kostenpflichtigen Zeitschriften publiziert. Es ist nicht angemessen, dass der Steuerzahler für die von ihm finanzierten Forschungsergebnisse erneut bezahlen muss.

Wegen der hohen Kosten und der Vielzahl wissenschaftlicher Zeitschriften sind Forschungsergebnisse nur in wenigen Bibliotheken einsehbar. Den meisten Bürgern ist der Zugang zu der von ihnen finanzierten Wissenschaft dadurch nicht nur erschwert, sondern de facto ganz verschlossen.

Den Bürger von der Wissenschaft auszusperren ist nicht nur schädlich, sondern auch unnötig. Andere Länder haben vergleichbare Vorhaben bereits umgesetzt. Die US-Amerikanische Behörde National Institutes of Health (NIH) verlangt, dass alle von ihr finanzierten Publikationen binnen 12 Monaten an einem zentralen Ort öffentlich zugänglich sind. Die grundsätzliche Struktur des wissenschaftlichen Publikationswesen verändert sich hierdurch nicht.

Quelle : epetitionen.bundestag.de

RetteDeineFreiheit.de

#Piraten, ich und die Politik

Jahre lang habe ich es geschafft mich aktive aus der Politik heraus zu halten, vor allem nach meinen schlechte Erfahrungen mit einer der Regierungsparteien im Jugendhilfeausschuss hier vor Ort.
Aber jetzt nach dieser fast genialen Steilvorlage von uns #Zensursula konnte ich eigentlich schon gar nicht mehr anders als aktiv zu werden. Auch wenn ich mir eigentlich vorgenommen hatte jetzt mit Freundin und 2 Kindern etwas ruhiger zu werden und nicht mehr so viel zu machen. Aber mit der neuen Situation kommt auch eine neue Verantwortung und der musste ich mich nun stellen.
Ich will nicht das die Kinder später in einer Welt leben in der einige macht hungrige und paranoide Politiker jeden ihrer Schritte überwachen. Wo Keiner wirklich mehr eine Privatleben haben kann.

,Nach dem mir nun Ursula von der Leyen mit ihrer Stopschild “Scheuklappen” Politik eine Steilvorlage geliefert hat die man nicht übersehen kann, habe ich angefangen hier in meinem Blog mich zu engagieren aber dass konnte auf die Dauer nicht alles sein. Und so bin ich über MOGIS auf die Piraten aufmerksam geworden und habe mich mal genauer in das Programm der Piraten eingelesen und bedingt durch meine jahrelange Arbeit in Bereich Linux und Opensource war mir die Struktur und die Möglichkeiten dieser Partei vom ersten Augenblick an sympathisch. Aber da war ja eigentlich immer noch meine Entscheidung das ich nie wirklich Parteipolitisch aktiv werden wollte und das ich meine ehrenamtliche Arbeit zurückschrauben wollte. Nur ist jetzt in unserem Land ein Punkt erreicht wo ich mich nicht mehr der Verantwortung entziehen kann auch selber Verantwortung zu tragen und das bedeutete für mich in letzter Verantwortung ich muss aktiv werden. Und so bin ich dann Mitglied Nr. 5943 der Piratenpartei geworden und stelle mich meiner Verantwortung.

Und so mit muss ich meine Lebensmotto „ich werde immer älter aber nie erwachsen“ über bord werfen, jetzt bin ich nicht mehr ein OldKid das nie erwachsen werden will, sondern ein OldKid das immer eine Kind bleiben wird sich aber seiner Verantwortung bewusst ist.

In diesem Sinne   „Klarmachen zum Ändern!“


#zensursula : Löschen statt verstecken: Es funktioniert!

 

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse:

  • Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.

  • Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.

  • Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.

  • 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.

  • Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.

  • Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.

  • Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.

  • Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.

  • Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um "gecrackte" Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.

Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.

Löschen statt Sperren – von Beginn an die Forderung des AK Zensur – ist möglich!

 

Aussender: Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
Web: http://ak-zensur.de/

 

Quelle : ak-zensur.de

Jetzt bin ich mal gespannt wie sich da Zensursula und Co. rausreden wollen um uns zu erklären das ihre Sperre die einzige und sinnvolle Lösung ist !!!

#zensursula : Erst wenn ….

 

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#zensursula : Zensur ist keine Lösung

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Also, bitte die Petition unterzeichnen damit es noch 100.000 Unterzeichner werden!

#zensursula : Aktion “Grundgesetz lesen” gegen Internetsperren

Aktion "Grundgesetz lesen" gegen Internetsperren am 23. Mai um 13.00 Uhr in Berlin, Washingtonplatz

 

MissbrauchsOpfer Gegen Internetsperren fordern: "Handeln statt Wegschauen: Löschen statt Sperren!"

 

Rostock, 22. Mai 2009 — Mit der Aktion "Grundgesetz lesen" ruft der Verein MOGIS (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) am Samstag, 23. Mai, dem 60. "Geburtstag" des deutschen Grundgesetzes, bundesweit zum Protest gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren auf. Dazu treffen sich die Unterstützerinnen und Unterstützer zu einem sogenannten "Flashmob": Durch eine Ankündigung im Internet treffen sich Leute an einem öffentlichen Ort und führen zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeinsam eine Handlung aus.

In Berlin werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Washington Platz am Hauptbahnhof um Punkt 13.00 Uhr ein Grundgesetz aus der Tasche ziehen und nach kurzer Pause anfangen, gewählte Artikel daraus laut vorzulesen. Die Aktion trägt das Motto "Handeln statt Wegschauen: Löschen statt Sperren!" und greift damit die Diskussion um den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" auf.

Nach Ansicht von MOGIS nutzen Internetsperren im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern niemandem. Vielmehr manifestieren sie die weit verbreitete Kultur des "Wegschauens", wenn es um sexuelle Gewalt gegen Minderjährige geht. Statt Internetseiten mit wenig effektiven "Sperren" zu versehen, plädieren die MOGIS dafür, die Suche nach den Servern, auf denen die Inhalte gespeichert sind, zu intensivieren und diese dann komplett zu löschen. Nur so kann man letztendlich dafür sorgen, dass die dokumentierten Missbrauchsfälle tatsächlich nicht mehr im Internet abrufbar sind.

Die Aktion wird auch in anderen deutschen Städten stattfinden, allerdings erst um 14.00 Uhr. Genauere Informationen zur Aktion und zu Hintergründen findet man unter:
http://mogis.wikia.com/wiki/Grundgesetzlesen bzw. http://mogis-verein.de/

 

via: http://mogis-verein.de/